Wie barrierefrei ist das Angebot?
Diese Erklärung wurde zuletzt am 15. Oktober 2021 erstellt bzw. überarbeitet
Wir sehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und sind bestrebt den Anforderungen gerecht zu werden. Unser Anspruch ist die Webseite für möglichst alle Geräte (auch mobile) gut nutzbar zu gestalten. Wenn Ihnen beim barrierefreien Zugang Mängel auffallen oder Sie Fragen haben, benutzen Sie bitte unser Rückmelde-Formular.
Als Kommune streben wir es an, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates unsere Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Als Maßstab für Barrierefreiheit sind Erfolgskriterien des internationalen Standards, der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (deutsch: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.1) als auch die identischen Anforderungen der BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) zu Grunde gelegt.
Der technische Portalrealisierer, die Firma jweiland.net (https://jweiland.net) und wir haben im Rahmen des Relaunchs unserer Webseite die technische Überprüfung dieser Webseite durchgeführt. Es erfolgte ein Nachweis der Barrierefreiheit als BITV-Selbstbewertung (http://www.bitvtest.de/). Es wurden keine schwerwiegenden Fehler festgestellt. Dieser Webauftritt ist überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind aus technischer Sicht größtenteils erfüllt.
Wie ist der Stand mit den Anforderungen an "Leichte Sprache"
Gemäß der Vorgaben der BITV 2.0 bieten wir auf www.pforzheim.de Erläuterungen in Leichter Sprache zum Inhalt und zur Navigation dieser Internetseite an:
Inhalt und Navigation pforzheim.de in Leichter Sprache
Inhalte von pforzheim.de als Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Erläuterungen in Leichter Sprache und Videos in deutscher Gebärdensprache (DGS) für weitere Inhalte und Internetportale der Stadt Pforzheim sind in Vorbereitung.
Welche Bereich sind (noch) nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei?
Es bestehen keine Unvereinbarkeiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Zum Teil fehlen noch Alternativtexte für Bilder und Untertitel für Videos und Alternativen für stumme Videos (Erklärvideos).
- Ältere PDF-Dokumente außerhalb von Verwaltungsleistungen sowie Broschüren, Flyer und Informationsschriften sind überwiegend nicht barrierefrei gestaltet. Hier liegen meist Informationen auf den entsprechenden Internetseiten vor.
- Geodaten und Luftbilder können nicht barrierefrei dargestellt werden.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen und Seiten können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Einige Formulare (PDF-Dateien) zu Verwaltungsdienstleistungen sind möglicherweise nicht barrierefrei; diese werden aus dem externen Landesverwaltungsportal service-bw oder anderer Dienstleister importiert. Hier haben wir keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit.
Die Stadt Pforzheim arbeitet jedoch an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Sie können uns über ein Online-Formular eine Nachricht zum Thema schicken. Wir bemühen uns dann um eine zeitnahe Lösung.
Alternativ können Sie sich auch an unseren kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Pforzheim Herrn Zakzak (Inklusionsbeauftragter) wenden. Herr Zakzak kümmert sich um die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sie erreichen Herrn Zakzak telefonisch unter 07231 39 2212 und sie können ihm auch eine E-Mail-Anfrage senden.
Kontakt zur Landesbehindertenbeauftragten
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit dem kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Pforzheim (Inklusionsbeauftragter) nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbehinderten-Beauftragte wenden.
Die Landes-Behindertenbeauftragte überwacht die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf allen staatlichen Ebenen. Außerdem fungiert sie als Beschwerde- und Qualitätssicherungsstelle für behinderte Menschen und deren Verbände.
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.