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Gebühren

Gebühren und Kosten

Für gewisse (Service-)Leistungen erhebt die Stadtbibliothek Pforzheim Gebühren. Informationen zu den kostenpflichtigen Leistungen finden Sie hier:

  • Für das Entleihen von Medien wird für Personen ab dem 18. Lebensjahr eine Jahresgebühr erhoben. Gebührenpflichtig sind auch einmalige Ausleihen.
  • Für die Ausleihe gekennzeichneter Medien wie z.B. Bestseller und für eBook- Reader werden Gebühren erhoben.
  • Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden. Diese Vormerkung ist gebührenpflichtig und wird auch bei Nichtabholung erhoben.
  • Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek vorhanden sind, können Sie über die Fernleihe bestellen. Für jedes Medium wird eine entsprechende Fernleihgebühr erhoben.
  • Die Stadtbibliothek Pforzheim bietet seinen Nutzern die Möglichkeit an, Ausdrucke und Kopien zu erstellen. Die Gebühren fallen pro gedruckter oder kopierter Seite an.
  • Nach 10 Tagen Überschreitung der Leihfrist erhalten Sie eine kostenpflichtige Medienmahnung.
  • Gebühren sind innerhalb von 4 Wochen nach der Entstehung zu begleichen, sonst folgt eine kostenpflichtige Gebührenmahnung.
  • Bei nicht zustellbarer Gebührenmahnung per Post, wird eine kostenpflichtige Adressermittlung durchgeführt.
  • Bei Verlust oder Beschädigung von Medien oder Beilagen, fallen zu den Neuanschaffungs- oder Wiederbeschaffungsgebühren weitere Bearbeitungsgebühren an.
  • Für Medien, die nach dreimaliger Mahnung nicht innerhalb der im dritten Mahnschreiben gesetzten Frist zurückgegeben werden, berechnet die Stadtbibliothek einen angemessenen Ersatz.

Ihre Gebühren können Sie jederzeit im Kundenportal in Ihrem Benutzerkonto einsehen. Bezahlen können Sie diese direkt im Benutzerkonto über die Online Bezahlung oder vor Ort am Kassenautomaten in der Zentrale. Weitere Informationen zum Thema Gebühren und Kosten finden Sie in unserem aktuellen Entgeltverzeichnis.

Mahnungen

Bei Überschreitung der Leihfrist und nicht fristgemäßer Verlängerung der Medien oder wenn offene Gebühren nicht innerhalb von 4 Wochen beglichen werden, versendet die Stadtbibliothek kostenpflichtige Mahnschreiben.

Als zusätzlichen Service bieten wir Ihnen eine Erinnerungsmail, 3 Tage vor Ablauf der Medien, an um kostenpflichtige Mahnschreiben zu vermeiden.
Hinterlegen Sie dazu Ihre Mailadresse in Ihrem Benutzerkonto oder wenden Sie sich an das Personal im Haus.  

Weiter Informationen zu unseren Mahnschreiben und Mahngebühren erhalten sie in unserem aktuellen Entgeltverzeichnis.

Kassenautomat

Für gewisse Leistungen, erhebt die Stadtbibliothek Pforzheim Gebühren. Die Bezahlung dieser Gebühren erfolgt über den Kassenautomat, der im  Eingangsbereich der Zentrale zu finden ist.

Offene Gebühren auf Ihrem Benutzerkonto, können Sie durch Anmeldung mit Ihrem Benutzerausweis oder Eingabe der Ausweisnummer, entweder Bar, mit EC-Karte oder mit dem Smartphone begleichen.  

Über den Bibliotheksshop, haben auch NutzerInnen, die keinen Benutzerausweis der Stadtbibliothek Pforzheim besitzen, die Möglichkeit entsprechende Angebote zu erwerben.

Online Bezahlung

Neben der Bezahlung vor Ort am Kassenautomaten, haben NutzerInnen die Möglichkeiten ihre Gebühren online im Kundenportal zu begleichen.

Hierzu melden Sie sich in Ihrem Benutzerkonto an. Dort stehen Ihnen die Bezahlmöglichkeiten Giropay (Online-Überweisung) und Kreditkarte zur Auswahl. Nach Eingabe und Bestätigung der erforderlichen Daten, werden die offenen Gebühren in Ihrem Benutzerkonto direkt als beglichen gekennzeichnet.

NutzerInnen mit einem regulären Jahresausweis ab 18 Jahren haben im Kundenportal zudem die Möglichkeit den Bibliotheksausweis jederzeit eigenständig online verlängern zu können.